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Die Verordnung regelt die Organisation der Verwaltungsverfahren und die Einrichtung der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten in der Gemeinde Montan a.d.W.
03.08.2020
Die Verordnung beschreibt, wie die Gemeinde Montan a.d.W. ihre Verwaltungsverfahren organisiert und eine Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten einrichtet.Diese Servicestelle ist für die Bearbeitung von Bauanträgen und anderen landschaftsbezogenen Anträgen zuständig.Der Leiter / die Leiterin der Servicestelle koordiniert die Verfahren und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 08:37 Uhr