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Die wohnortnahe Gesundheitsversorgung wird in Südtirol gezielt ausgebaut. Neue Angebote...
Diese Verordnung regelt die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühren in Montan a.d.W.
03.08.2020
Die Verordnung legt fest, dass für Bauprojekte in Montan a.d.W. eine Gebühr erhoben wird, die sich nach den Erschließungs- und Baukosten richtet.Es gibt genaue Regeln, wie diese Gebühren berechnet und eingezogen werden, einschließlich möglicher Ausnahmen und Reduzierungen.Die Gebühren müssen vor Beginn der Bauarbeiten oder bei bestimmten Bauvorhaben in Raten gezahlt werden.
Zuletzt aktualisiert: 28.08.2025, 07:43 Uhr