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Die wohnortnahe Gesundheitsversorgung wird in Südtirol gezielt ausgebaut. Neue Angebote...
Vordruck Erklärung
05.03.2025
Diese Erklärung ist für öffentliche Gebäudes des Landes und der Gemeinden anstelle der Bezugsfertigkeitsmeldung laut Art. 82 L.G. Nr. 9/2018 "Raum und Landschaft" zu verwenden.
Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 10:44 Uhr