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Die wohnortnahe Gesundheitsversorgung wird in Südtirol gezielt ausgebaut. Neue Angebote...
Vordruck für die Erklärung
05.03.2025
Diese Erklärung ist der Meldung der Bezugsfertigkeit gemäß Art. 82 des L.G. Nr. 9/2018 beizulegen.
Zuletzt aktualisiert: 25.08.2025, 10:37 Uhr