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Die wohnortnahe Gesundheitsversorgung wird in Südtirol gezielt ausgebaut. Neue Angebote...
Vordruck für das Ansuchen Löschung Bindung einer einseitigen Verpflichtungserklärung
05.03.2025
Das Ansuchen um Löschung der Bindung der einseitigen Verpflichtungserklärung muss dem Gemeindebauamt übermittelt werden.
Dem Ansuchen ist ein Grundbuchsauszug und die einseitige Verpflichtungserklärung beizulegen.
Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 12:14 Uhr