Müllkalender
RESTMÜLL - Sammeltag: Donnerstag
Kategorie 1: Haushalte und Zweitwohnungen
- Grundgebühr: 15,89 Euro + MwSt. pro Person (bis zu maximal 4 Personen)
- Mindestentleerungen: 180 Liter pro Person, 0,0776 Euro + MwSt. pro Liter
Die Kategorie Zweitwohnungen wird mit vier Personen berechnet, die Mindestentleerungen werden um die Hälfte reduziert (360 Liter)
Kategorie 2 – 35: andere Arten der Nutzung
- Grundgebühr: 10,82 Euro + MwSt. pro Punkt
- Mindestentleerungen: Es werden Mindestentleerungen verrechnet. 0,0776 Euro + MwSt. pro Liter
Die Anzahl an Punkten und die Mindestentleerungsmenge pro Kategorie finden Sie in der Tabelle B (Beschluss "Genehmigung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle").
ACHTUNG: Bei überfüllten Tonnen wird die Entleerung doppelt gerechnet.
Tarifermäßigungen
Familien mit Pflegefällen mit erhöhtem Windelaufkommen haben Anrecht auf eine Reduzierung der Gebühr nach Vorlage eines entsprechenden Ansuchens und des ärztlichen Attestes. Familien mit Kleinkindern unter 2 Jahren erhalten die Reduzierung automatisch ohne schriftliche Anfrage an die Gemeinde ab meldeamtlicher Eintragung des Kindes. Die Reduzierung von 400 Litern wird auf die zusätzlichen Entleerungen angewandt.
Im Recyclinghof Montan kann nahezu alles kostenlos abgegeben werden. Weitere Infos finden Sie im entsprechenden Infoblatt.
Es werden keine Abfälle außerhalb der Öffnungszeiten angenommen. Auch ist es verboten, Abfälle außerhalb des Recyclinghofes abzustellen!
Betriebsordnung des Recyclinghofes (Art. 3 Zur Anlieferung zugelassene Abfallarten - Recyclinghof)
Sperrmüll
Tarif für große Mengen an Sperrmüll: 35,00 Euro + MwSt. pro Anhänger
Die Abgabe größerer Mengen Sperrmüll muss vorher dem Recyclinghofleiter, Herrn Johannes Terleth, telefonisch angemeldet werden - Tel: 335/6602315
Biomüll - Haushalt
Es ist verboten Biomüll über die Restmülltonne zu entsorgen. Der Biomüll kann kostenlos im Biomüllcontainer im Recyclinghof entsorgt werden. Wer Biomüll selbst kompostiert, muss zwecks Abfallerklärung die Ersatzerklärung zur Eigenkompostierung im Gemeindeamt abgeben. Auch in diesem Fall kann der Dienst am Recyclinghof weiterhin kostenlos genutzt werden.
Beschlüsse und Verordnungen:
Verordnung über die Bewirtschaftung der Hausabfälle sowie der den Hausabfällen gleichartigen Sonderabfällen
Verordnung über Die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle - 5. Abänderung
Genehmigung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle ab dem Jahr 2024
Tabelle B - Kategorie „andere Arten der Nutzung“
Formulare:
Abmeldung / Verlust Restmülltonne
Abmeldung Müllposition
Anmeldung Müllposition
Bestellung Mülltonnen
Ersatzerklärung - Eigenkompostierung