Die Aufenthaltsabgabe ist von allen Eigentümern/Fruchtnießern geschuldet, die sich zu touristischen Zwecken in ihren Villen, Wohnungen oder Unterkünfte im Allgemeinen im Gebiet der Gemeinde zeitweilig aufhalten, die nicht ihre Ansässigkeitsgemeinde ist.
Diese Steuer setzt sich aus einer Grundabgabe und einer Zusatzabgabe zusammen. Die Grundabgabe hängt von der Kategorie laut Einstufung ab, die Zusatzabgabe hingegen von der Kategorie und der Größe der Wohneinheit.
Die Meldung ist innerhalb 31.12. des Jahres, in dem die Veränderung eintritt, einzureichen.
Tarife
1. Kategorie
| Grundabgabe
| 108,26 Euro
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Zusatzabgabe | von 0 bis 80 m² | 0,387 Euro/m² |
von 0 bis 150 m²
| 0,542 Euro/m²
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von 0 bis über 150 m²
| 0,775 Euro/m²
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2. Kategorie
| Grundabgabe
| 61,97 Euro
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Zusatzabgabe | von 0 bis 80 m² | 0,310 Euro/m² |
von 0 bis 150 m²
| 0,465 Euro/m²
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von 0 bis über 150 m²
| 0,620 Euro/m²
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3. Kategorie
| Grundabgabe
| 30,99 Euro
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Zusatzabgabe | von 0 bis 80 m² | 0,232 Euro/m² |
von 0 bis 150 m²
| 0,387 Euro/m²
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von 0 bis über 150 m²
| 0,542 Euro/m²
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4. Kategorie
| Grundabgabe
| 23,24 Euro
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Zusatzabgabe | von 0 bis 80 m² | 0,194 Euro/m² |
von 0 bis 150 m²
| 0,310 Euro/m²
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von 0 bis über 150 m²
| 0,465 Euro/m²
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Gesetzte:
D.P.R.A. Nr. 29/L vom 20.10.1988 und nachf. Abänderungen
Durchführungsverordnung genehmigt mit D.P.R.A. vom 24.06.1983, Nr. 4/L in geltender Fassung
Formulare:
Meldung Aufenthaltsabgabe