Aufenthaltsabgabe auf Villen, Wohnungen und Unterkünfte im Allgemeinen

Die Aufenthaltsabgabe ist von allen Eigentümern/Fruchtnießern geschuldet, die sich zu touristischen Zwecken...

Veröffentlichungsdatum:

20.12.2023

Lesedauer

1 Minute

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Die Aufenthaltsabgabe ist von allen Eigentümern/Fruchtnießern geschuldet, die sich zu touristischen Zwecken in ihren Villen, Wohnungen oder Unterkünfte im Allgemeinen im Gebiet der Gemeinde zeitweilig aufhalten, die nicht ihre Ansässigkeitsgemeinde ist.

Diese Steuer setzt sich aus einer Grundabgabe und einer Zusatzabgabe zusammen. Die Grundabgabe hängt von der Kategorie laut Einstufung ab, die Zusatzabgabe hingegen von der Kategorie und der Größe der Wohneinheit.

Die Meldung ist innerhalb 31.12. des Jahres, in dem die Veränderung eintritt, einzureichen.

Tarife

1. Kategorie
Grundabgabe
108,26 Euro
Zusatzabgabevon 0 bis 80 m²0,387 Euro/m²
von 0 bis 150 m²
0,542 Euro/m²
von 0 bis über 150 m²
0,775 Euro/m²

 

2. Kategorie
Grundabgabe
61,97 Euro
Zusatzabgabevon 0 bis 80 m²0,310 Euro/m²
von 0 bis 150 m²
0,465 Euro/m²
von 0 bis über 150 m²
0,620 Euro/m²

 

3. Kategorie
Grundabgabe
30,99 Euro
Zusatzabgabevon 0 bis 80 m²0,232 Euro/m²
von 0 bis 150 m²
0,387 Euro/m²
von 0 bis über 150 m²
0,542 Euro/m²

 

4. Kategorie
Grundabgabe
23,24 Euro
Zusatzabgabevon 0 bis 80 m²0,194 Euro/m²
von 0 bis 150 m²
0,310 Euro/m²
von 0 bis über 150 m²
0,465 Euro/m²

 


Gesetzte:

D.P.R.A. Nr. 29/L vom 20.10.1988 und nachf. Abänderungen

Durchführungsverordnung genehmigt mit D.P.R.A. vom 24.06.1983, Nr. 4/L in geltender Fassung


Formulare:

Meldung Aufenthaltsabgabe

Kontakt

Steueramt

SANKT BARTHOLOMÄUS STRASSE 15, 39040 MONTAN+39 0471 819774info@montan.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 11.04.2024, 12:13 Uhr

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