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Die wohnortnahe Gesundheitsversorgung wird in Südtirol gezielt ausgebaut. Neue Angebote ergänzen...
Der Dienst ermöglicht es, Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 3 Jahren in einen Kinderhort einzuschreiben.
Dienst aktiv
Eltern von Kindern bis zum Alter von 3 Jahren.
Der Kinderhort ist ein Dienst mit dem Ziel die Familie zu unterstützen und eine harmonische Entwicklung der Kinder in den ersten Lebensjahren zu fördern.
Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.
Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).
Es ist ein Antrag, um Einschreibung in den Kinderhort zu stellen.
Im Antrag müssen Angaben über die Arbeitstätigkeit der Familie, über den Gesundheitszustand der Familienmitglieder, über die wirtschaftliche Lage der Familie und zu den soziokulturellen Umständen gemacht werden.
Es wird zunächst eine Rangliste für die Aufnahme in den Kinderhort erstellt, die auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht wird.
Anschließend werden die Eltern benachrichtigt, ob ihr Kind in den Kinderhort aufgenommen werden kann.
Die Aufnahme in den Kinderhort verlängert sich automatisch bis zum Ende des Schuljahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, das Alter, in dem der Übergang zum Kindergarten vorgesehen ist.
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Innerhalb von 30 Tagen erhält der Bürger einen Brief über das Ergebnis des Antrages.
Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.
Die Kosten für den Besuch des Kinderhorts belaufen sich ohne Tarifvergünstigung auf: Euro 3,65
Der Betrag der zu bezahlenden Kosten wird Ihnen mit einer Zahlungsmitteilung pagoPA übermittelt.
Auf der Zahlungsmitteilung pagoPA sind die Möglichkeiten, wie und wo die Zahlung vorgenommen werden kann, angegeben.
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Zuletzt aktualisiert: 11.09.2025, 11:47 Uhr